Der Lohnindex ist am 1. September 2023 von 921,40 Punkten auf 944,43 Punkte gestiegen, was eine Erhöhung des sozialen Mindestlohns sowie die Anpassung einiger gesetzlich vorgeschriebener Schwellenwerte und Obergrenzen zur Folge hat.
Die neuen Bruttobeträge in Euro lauten wie folgt:
Der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung von Vergleichsentschädigungen, freiwilligen Abfindungen im Falle einer Kündigung des Arbeitnehmers oder einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, der zum 1. Januar des betreffenden Jahres berechnet wird, bleibt bei 28.648,80 EUR brutto (Index 877,01).