Der Ministerialerlass (“arrêté ministériel”) vom 13. Oktober 2023 setzt das Datum der Sozialwahlen für die Erneuerung der Personaldelegation auf den: 12. März 2024.
Die Einrichtung einer Personalvertretung ist in allen Unternehmen (unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit, ihrer Rechtsform und ihrem Tätigkeitsbereich), die mindestens 15 Arbeitnehmer innerhalb der 12 Monate vor dem 1. Tag des Monats beschäftigen in dem der Aushang zur Ankündigung der Wahlen erfolgt, obligatorisch.
Um Sie optimal auf die Organisation der Sozialwahlen vorzubereiten und alle Ihre Fragen zu beantworten, werden von unseren Experten Workshops organisiert.
Unsere Abteilung für Arbeitsrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Organisation Ihrer Sozialwahlen zu unterstützen und alle Ihre Fragen zu beantworten.