Die diversen zwischen Frankreich, Belgien und Deutschland getroffenen Vereinbarungen, die die Tage der Telearbeit bei der Berechnung der Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen außen vor lassen, sind nun alle bis zum 30. Juni 2022 anwendbar.
Da die Regierung das Ende der Pandemie noch nicht offiziell verkündet hat, gilt das Rundschreiben der CSSF Nr. 21/769 in Bezug auf die Telearbeit noch nicht. Die CSSF wird die regulierten Unternehmen hier separat informieren, sobald dieses Rundschreiben Anwendung findet.