29/09/2022

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Regierungsvertrag vom 28. September 2022

Die Regierung, die UEL und die Gewerkschaften LCGB, CGFP und OGBL haben am 28. September 2022 ein Abkommen[1] unterzeichnet, das es ermöglicht, den Unternehmen und Haushalten durch die Einführung von spezifischen Maßnahmen als Reaktion auf die Inflation und den starken Anstieg der Energiekosten zu helfen.

Insbesondere wurde beschlossen:

  • das System der Lohnindexierung, das durch das Tripartite Abkommen vom 31. März 2022 „eingefroren“ wurde, wiedereinzuführen;
  • die im Juli 2022 ausgelöste Indextranche zum 1. April 2023 anzuwenden;
  • den sozialen Mindestlohn an die Entwicklung des Durchschnittseinkommens anzupassen (ein entsprechender Gesetzentwurf wird in Kürze vorgelegt und es wird darauf hingewiesen, dass die Anhebung des sozialen Mindestlohns nicht die Verpflichtung nach sich zieht, die gesamte Lohnskala des Unternehmens anzuheben);
  • die bereits bestehenden Beihilfen für Unternehmen, die besonders stark von den steigenden Energiepreisen betroffen sind, zu erweitern / zu ändern und eine neue Beihilfe im Energiekostenbereich einzuführen;
  • die Mehrwertsteuer um 1% zu senken;
  • die Vorauszahlung auf die Sozialversicherungsbeiträge zum 1. Januar 2023 für Arbeitgeber, Landwirte und Personen, die eine berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben, abzuschaffen.

Dieses Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2023. Sollte sich die wirtschaftliche und soziale Lage im Jahr 2023 „signifikant“ verschlechtern oder sollte die STATEC im Jahr 2023 feststellen, dass eine Beendigung der Maßnahmen am 31. Dezember 2023 zu einem Inflationsschock Anfang 2024 führen könnte, würde die Regierung eine neue Sitzung des Tripartite-Koordinationsausschusses einberufen.

[1] Tripartite Abkommen vom 28. September 2022

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