Aufgrund der Empfehlungen der Europäischen Kommission verlängert das Ministerium für Soziale Sicherheit[1] die letzten Juni eingeführte Übergangszeit im Bereich der Sozialversicherung.
Somit können Grenzgänger bis zum 30. Juni 2023 Telearbeit leisten, ohne Änderung ihrer Sozialversicherungszugehörigkeit, wenn sie die in der europäischen Gesetzgebung vorgesehene Schwelle von 25 % erreichen oder überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass die Schwellenwerte im Steuerbereich nicht betroffen sind und weiterhin gelten.
[1] Pressemitteilung des Ministeriums für soziale Sicherheit vom 22. November 2022