Der Gesetzesentwurf Nr. 7964 zur Anpassung des Covidgesetzes vom 17. Juli 2020 wurde am 7. Februar 2022 bei der Abgeordnetenkammer eingereicht.
Wichtiger Punkt: die neuen Regelungen dürften ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes (also ab dessen Veröffentlichung im Amtsblatt) anwendbar sein, dies bis zum 30. April 2022 (einschliesslich).
Dieser Gesetzesentwurf sieht ein freiwilliges „3G“ Regime am Arbeitsplatz vor.
Wichtiger Punkt: dieses Regime, das dem jetzigen „3G“ Regime gleicht, kann nur dann umgesetzt werden, wenn der Personalrat zustimmt (falls ein solcher existiert), unabhängig von der Gesamtzahl der Belegschaft.
In Unternehmen, die sich gegen die freiwillige Einführung des „3G“ Regimes entscheiden, gelten die sanitären Maßnahmen für Versammlungen fort (Tragen der Maske, Abstandsregelungen, etc.).
Der Gesetzesentwurf sieht aktuell auch vor, die « 2G+ » Regel in Betriebskantinen abzuschaffen und sie durch ein « 3G » Regime zu ersetzen.