28/06/2022

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Telearbeit von Grenzgängern: Bestätigung der Einrichtung einer Übergangsfrist im Bereich der Sozialversicherung

Im Anschluss an die Empfehlungen der Europäischen Kommission bestätigt nunmehr auch das Ministerium für soziale Sicherheit[1] die Einrichtung einer Übergangsfrist im Bereich der Sozialversicherung bis zum 31. Dezember 2022, die es Grenzgängern ermöglicht, ohne Wechsel der Sozialversicherungszugehörigkeit Telearbeit zu verrichten, wenn die in der europäischen Gesetzgebung vorgesehene Schwelle von 25% erreicht oder überschritten wird.

Zur Erinnerung: Die Abkommen im Steuerbereich mit den drei Grenzländern werden am Abend des 30. Juni 2022 auslaufen.

[1] Pressemitteilung des Ministeriums für soziale Sicherheit vom 24. Juni 2022

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