Independent law firm
30 Jahre juristische Exzellenz
Ihr Unternehmen zu neuen Horizonten führen
An Ihrer Seite, bei jedem Schritt.

Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht

Vorschriften, die vom Staat Luxemburg, von Verwaltungen und Gemeinden erlassen werden, sowie Maßnahmen von Behörden haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Freiberufler.

 

Unser Team verfügt über ausgewiesene Erfahrung sowohl in der Prozessführung als auch in der Beratung. Wir begleiten große, mittelständische und kleinere Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen bei der Anfechtung von Entscheidungen und vertreten zugleich den Staat, Verwaltungen und Gemeinden in Verfahren, in denen deren Entscheidungen angegriffen werden.

 

Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit zählen insbesondere:

 

  • Beratung im allgemeinen Verwaltungsrecht:
    Wir unterstützen im gesamten Entscheidungsprozess, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Verfahren der procédure administrative non contentieuse (PANC), also nichtstreitige Verwaltungsverfahren vor Behörden.
  • Beratung im öffentlichen Vergaberecht:
    Das Vergaberecht stellt ein eigenständiges und anspruchsvolles Teilgebiet des Verwaltungsrechts dar. Wir begleiten unsere Mandanten in sämtlichen Phasen, von der Erstellung von Angeboten über die Durchführung öffentlicher Aufträge bis hin zur Vertretung in Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vergabeentscheidungen oder deren Umsetzung.
  • Einstweiliger Rechtsschutz:
    Das Verwaltungsrecht bietet die Möglichkeit, vor der Anfechtung einer Entscheidung einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Wir beraten umfassend zu den Voraussetzungen und begleiten entsprechende Verfahren.
  • Verwaltungsprozessrecht:
    Das Verwaltungsverfahrensrecht stellt spezifische Anforderungen an die Anfechtung behördlicher Entscheidungen. Wir unterstützen täglich dabei, diese prozessualen Anforderungen effektiv zu erfüllen und Hürden zielgerichtet zu überwinden.

 

Unsere Praxisgruppe arbeitet eng mit dem Steuerrecht zusammen, da steuerrechtliche Streitigkeiten regelmäßig die Einhaltung der Regeln des Verwaltungsverfahrensrechts erfordern.

Nach oben scrollen