Verbindliche Einführung des Rechts auf Nichterreichbarkeit ab dem 1. Juli 2026!
Seit dem Gesetz vom 28. Juni 2023 müssen Arbeitgeber ein System einrichten, welches das Recht der Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit gewährleistet.
Die Frist von drei Jahren, die den Arbeitgebern zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingeräumt wurde, läuft bald ab.
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Sie haben bis einschließlich 30. Juni 2026 Zeit, um eine solche Regelung zum Recht auf Nichterreichbarkeit einzuführen.
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Andernfalls kann die ITM ab dem 1. Juli 2026 gegen das Unternehmen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 251 bis 25.000 EUR verhängen.
Unsere Abteilung für Arbeitsrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei allen Problemen im Zusammenhang mit dem Recht auf Nichterreichbarkeit sowie gegebenenfalls bei der Einführung einer Politik in Bezug auf das Recht auf Nichterreichbarkeit zu unterstützen.
FACHGEBIET
ANSPRECHPARTNER
+Anissa BALIPartner
+Celine DEFAYPartner
+Christian JUNGERSPartner
+Christophe NEYPartner
+Philippe NEYPartner
+Laure WOEHRLINGCounsel
+Sandra RAPPCounsel
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