1. Indexerhöhung zum 1. April 2022
Laut Mitteilung des STATEC[1] vom 30. März 2022, steigt der Lohnindex am 1. April 2022 von 855,62 Punkten auf 877,01 Punkte, was eine Erhöhung des sozialen Mindestlohns sowie die Anpassung einiger gesetzlich vorgeschriebener Schwellenwerte und Obergrenzen zur Folge hat.
Vorbehaltlich der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse am 8. April 2022, würden die neuen Bruttobeträge (in Euro) wie folgt lauten:
Der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung von Vergleichsentschädigungen, freiwilligen Abfindungen im Falle eines Rücktritts oder einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, berechnet zum 1. Januar des betreffenden Jahres, bleibt bei 27.084,40 EUR brutto. Er wird jedoch am 1. Januar 2023 auf 27.760,56 EUR brutto angehoben.
2. Neuer Regierungsvertrag vom 31. März 2022
Die Regierung, die UEL und die Gewerkschaften LCGB und CGFP haben am 31. März 2022 eine Einigung erzielt, um Maßnahmen für die Unternehmen umzusetzen, und bzgl. der Kaufkraft sowie des Mietsektors[2].
Es wurde insbesondere entschieden :
Es wird also vor April 2023 keine neue Indexierung der Gehälter geben.
Im Gegenzug werden Maßnahmen pro Kaufkraft umgesetzt, wie zum Beispiel der Energiekredit für Einkommen und Renten unter 100.000 EUR/Jahr.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. März 2023. Wenn sich die wirtschaftliche und soziale Situation in 2023 verschlechtern oder eine zusätzliche Indextranche in 2023 anfallen sollte, wird eine neue Gesprächsrunde stattfinden.
3. CSSF Rundschreiben 21/769
Gemäß Information der CSSF vom 31. März 2022 wird das Rundschreiben 21/769 vom 9. April 2021 bzgl. Telearbeit für regulierte Unternehmen ab dem 1. Juli 2022 anwendbar sein[3].
Zur Erinnerung : dieses Rundschreiben definiert die Anforderungen an die Governance und Sicherheitsbestimmungen bei regulierten Unternehmen im Rahmen von Telearbeit. Insbesondere muss eine Richtlinie zur Telearbeit erstellt werden. Gern stehen wir hier zur Verfügung ! D-day-3 Monate !