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23/07/2026

Luxemburg plant weitere Reform des Verbriefungsgesetzes: Mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für Verbriefungsstrukturen

Mit dem Gesetzentwurf Nr. 8761 hat die luxemburgische Regierung eine weitere Reform des luxemburgischen Verbriefungsgesetzes vom 22. März 2004 auf den Weg gebracht. Ziel des Entwurfs ist es, den Verbriefungsstandort Luxemburg weiter zu stärken und den bestehenden Rechtsrahmen gezielt an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen. Der Gesetzentwurf baut auf der Reform aus dem Jahr 2022 auf und sieht insbesondere eine weitere Flexibilisierung der Finanzierungsmöglichkeiten von Verbriefungsvehikeln vor. Künftig sollen diese nicht mehr ausschließlich durch Finanzinstrumente oder Darlehen, sondern durch sämtliche Formen von Finanzierungen oder finanziellen Verpflichtungen refinanziert werden können. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten des aktiven Managements verbriefter Vermögenswerte erweitert und zugleich klarer gesetzlich abgegrenzt. Weitere Präzisierungen betreffen die Bestellung von Sicherheiten und Garantien sowie Investitionen zwischen Compartments desselben Verbriefungsvehikels, wobei zirkuläre Investitionsstrukturen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Daneben werden die Nachrangregelungen für bestimmte Schuldinstrumente konkretisiert und der Insolvenzschutz der Vermögenswerte eines Verbriefungsfonds gegenüber einer insolventen Verwaltungsgesellschaft ausdrücklich bestätigt. Insgesamt verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, die Rechtssicherheit weiter zu erhöhen und den Strukturierungsspielraum für Verbriefungstransaktionen auszubauen. Der Entwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und stellt noch kein geltendes Recht dar. Nach aktueller Einschätzung ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen wird.

Next steps

Derzeit besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Marktteilnehmer sollten jedoch den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam verfolgen. Nach Verabschiedung des Gesetzes wird zu prüfen sein, welche Auswirkungen sich auf bestehende oder geplante Verbriefungsstrukturen ergeben und ob die neuen Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll genutzt werden können. Wir beobachten die weiteren Entwicklungen fortlaufend und werden Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens sowie über sich daraus ergebende Handlungsmöglichkeiten und etwaigen Anpassungsbedarf selbstverständlich zeitnah informieren.

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