Seit dem Gesetz vom 28. Juni 2023 müssen Arbeitgeber ein System einrichten, welches das Recht der Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit gewährleistet.
Die Frist von drei Jahren, die den Arbeitgebern zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingeräumt wurde, läuft bald ab.
Unsere Abteilung für Arbeitsrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei allen Problemen im Zusammenhang mit dem Recht auf Nichterreichbarkeit sowie gegebenenfalls bei der Einführung einer Politik in Bezug auf das Recht auf Nichterreichbarkeit zu unterstützen.