ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Einleitung

  1. KLEYR GRASSO ist eine Anwaltsgesellschaft in Form einer einfachen Kommanditgesellschaft unter Luxemburger Recht (société en commandite simple), eingetragen in der Liste V der Luxemburger Rechtsanwaltskammer, registriert beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B 220509 und vertreten durch ihre geschäftsführende Komplementärin (gérant-associé commandité) KLEYR GRASSO GP S.à r.l., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Luxemburger Recht (société à responsabilité limitée), registriert beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B 220442. Eine Liste der Anwälte, die befugt sind, im Namen und auf Rechnung der Komplementärin KLEYR GRASSO GP S.à r.l. zu zeichnen und diese zu vertreten, ist beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt.
     
  2. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“), regeln das Mandat und bilden die Grundlage für die Geschäftsbeziehung zu dem Mandanten sowie für die Anweisungen durch den Mandanten an KLEYR GRASSO. KLEYR GRASSO behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen abzuändern, wobei die jeweils letzte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auf der Internetseite von KLEYR GRASSO unterwww.kleyrgrasso.com eingesehen oder heruntergeladen werden kann, den vorangegangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeht.
     
  3. Durch Beauftragung von KLEYR GRASSO erklärt sich der Mandant damit einverstanden, durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein und nimmt diese zur Kenntnis; die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen sämtlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mandanten vor. Eine von dem für die Akte des Mandanten verantwortlichen Partner von KLEYR GRASSO unterzeichnete Mandatsvereinbarung kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändern oder aufheben.
     
  4. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen zwischen den Vertretern von KLEYR GRASSO und dem Mandanten getroffenen schriftlichen Vereinbarungen verleihen diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritten keinerlei Rechte und/oder Ansprüche.

 

2. Definitionen

Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die folgenden Definitionen Anwendung:

„Arbeitsprodukt“: meint alle schriftlichen Informationen, Em pfehlungen, Berichte, Memoranden, Präsentationen, Vorladungen, Verteidigungsschriftsätze sowie sämtliche sonstige schriftliche Kommunikation in jeder Form, welche von KLEYR GRASSO erstellt wurden und welche (auf egal welche Art und Weise) dem Mandanten und/oder einem Dritten gegenüber (inklusive der Gegenpartei) und/oder einem Gericht gegenüber offengelegt werden und von jedem der zuvor zitierten Personen offiziell verwendet werden können.

„Arbeitsunterlagen“: meint alle internen Memoranden, Aufzeichnungen sowie sämtliche sonstige interne schriftliche Kommunikation durch KLEYR GRASSO jeder Art.

„Aufwendungen“: meint die internen Aufwendungen, die KLEYR GRASSO dem Mandanten berechnet und welche (ohne darauf beschränkt zu sein) Bürokosten, Sekretariatskosten, Telefon-, Telefax,- Fotokopie- und Telekopiekosten und Postkosten beinhalten. Aufwendungen werden mit einem Pauschalsatz von 10% des Honorars für den maßgeblichen Zeitraum verrechnet.

„Auslagen“: meint externe Kosten von KLEYR GRASSO welche durch externe Dienstleister anfallen (wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, Notar- oder Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren des Handelsregisters oder der Registrierungsbehörde oder sonstige Expertenkosten), Reisekosten, Liefergebühren und Kosten für Zustellungen oder Eillieferdienste, IT-gestützte Nachforschungen und Übersetzungskosten. Die Auslagen werden dem Mandanten vollumfänglich in Rechnung gestellt.

„Dienstleistung(en)“: eint den juristischen Rechtsbeistand, die Beratungstätigkeit und Dienstleistungen von KLEYR GRASSO an den Mandanten im Rahmen des Mandats. Die Dienstleistung umfasst jede Vertretung des Mandanten im Rahmen von Gerichtsverfahren und jedes an KLEYR GRASSO übertragene Spezialmandat zur Vertretung des Mandanten in einem spezifischen Fall.

„Dokumentation“: meint die vom Mandanten zur Verfügung gestellten Dokumente und Unterlagen, sowohl in elektronischer als auch in Papierform, sowie sämtliche juristischen oder gerichtlichen Unterlagen wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, originale Gerichtsvollzieherurkunden, Gerichtsurteile usw. im Hinblick auf die Dienstleistung.

„Dritte/r“: meinte jede ortsansässige oder ausländische Person, Gesellschaft oder Einheit, mit Ausnahme des Mandanten, einschließlich aller gerichtlichen, staatlichen, regulatorischen oder steuerlichen Behörden und Stellen, die keine direkte Verbindung mit den Dienstleistungen haben, aber von diesen betroffen sein können.

„Honorare“: meint das durch KLEYR GRASSO an den Mandanten verrechnete Honorar für die erbrachten Dienstleistungen.

„Mandant“: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, für die KLEYR GRASSO juristische Dienstleistungen erbringt.

„Mandat“: meint die Geschäftsbeziehung zwischen KLEYR GRASSO und dem Mandanten.

„Rechnungen“: meint die regelmäßigen, an den Mandanten adressierten Auszüge der Honorare und Aufwendungen für die erbrachten Leistungen (inklusive der Auslagen).

 

3. Interessenkonflikt

    1. Vor der Annahme eines Mandats vergewissert sich KLEYR GRASSO durch angemessene Prüfung, dass diesbezüglich kein wirtschaftlicher Interessenkonflikt, der KLEYR GRASSO davon abhält, tätig zu werden, besteht.
    2. Falls während des Zeitraums des Mandats ein Interessenkonflikt auftritt, wird KLEYR GRASSO den Mandanten kontaktieren, um dieses Problem zu lösen.

 

4. Anweisungen

 

    1. KLEYR GRASSO verlässt sich darauf, vom Mandanten rechtzeitige schriftliche Anweisungen zu erhalten. KLEYR GRASSO übernimmt keine Haftung für den Fall, dass der Mandant nicht rechtzeitig klare und vollständige Anweisungen erteilt, die es KLEYR GRASSO ermöglichen, im Rahmen der durch den Mandanten oder sonstige gerichtliche oder behördliche Stellen gesetzten Fristen zu handeln. Alle an KLEYR GRASSO mündlich erteilten Anweisungen müssen vom Mandanten schriftlich bestätigt werden. KLEYR GRASSO übernimmt keine Haftung für den Fall, dass mündlich erteilte Anweisungen fehlinterpretiert oder missverstanden wurden oder falls eine schriftliche Bestätigung dieser Anweisungen durch den Mandanten fehlt. KLEYR GRASSO behält sich das Recht vor, mündliche oder schriftliche Anweisungen, die gegen die Luxemburger Rechtsordnung oder die Verhaltensregeln der Luxemburger Rechtsanwaltskammer verstoßen, nicht zu berücksichtigen.
       
    2. Der Mandant verpflichtet sich dazu, KLEYR GRASSO unverzüglich sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die KLEYR GRASSO zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Erbringung der Dienstleistungen benötigt. Der Mandant garantiert weiterhin die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen, Informationen und Daten, die KLEYR GRASSO zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie von Dritten stammen.
       
    3. Der Mandant bevollmächtigt KLEYR GRASSO dazu, die Dokumentation, die zur rechtmäßigen Ausführung der Anweisungen des Mandanten notwendig oder wünschenswert ist, im Namen und auf Rechnung des Mandanten zu vervollständigen und zu zeichnen und wird rechtzeitig und auf erstes Anfordern die relevanten Bevollmächtigungen oder Vollmachten hierzu zur Verfügung stellen. Der Mandant willigt ein, KELYR GRASSO im Hinblick auf alle Kosten, Ansprüchen, Forderungen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausübung der in dieser Klausel beschriebenen Bevollmächtigung entstehen, schadlos zu halten.

 

5. Kommunikation

 

    1. KLEYR GRASSO wird mit dem Mandanten über E-Mail, Post, Fax oder Telefon kommunizieren. Weder kann KLEYR GRASSO die Sicherheit oder Vertraulichkeit dieser Kommunikationswege garantieren, noch kann KLEYR GRASSO für irgendeinen Schaden oder Verlust haftbar gemacht werden, den der Mandant durch Sicherheitslücken oder Eindringen von Viren oder Schadsoftware (malware) im System oder den Daten des Mandanten erleidet. KLEYR GRASSO übernimmt keine Haftung für Nichterhalt oder verspäteten Eingang der Kommunikation über E-Mail, Post, Fax oder für jegliche Verfälschungen der an den Mandanten übermittelten Informationen oder deren Weitergabe oder Offenlegung an Dritte als Folge des Abfangens dieser Kommunikation.
    1. Der Mandant ist für die Sicherung der Kommunikation an die durch ihn an KLEYR GRASSO zur Verfügung gestellten Faxnummer oder E-Mail-Adresse verantwortlich. Der Mandant verpflichtet sich dazu, KLEYR GRASSO unverzüglich jede Änderung seiner Adresse, Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse schriftlich mitzuteilen.
       
    2. Die Rechtsgutachten durch KLEYR GRASSO sind nur abschließend und bindend, wenn sie durch einen Partner freigegeben und dem Mandanten per Post, Fax oder E-Mail im PDF-Format zugegangen sind.

 

6. Abrechnungen

 

    1. Die Honorare werden in Übereinstimmung mit den Luxemburger Gesetzen und Regelungen der Luxemburger Rechtsanwaltskammer unter Berücksichtigung von, unter anderem, Bedeutung, Schwierigkeitsgrad und Ergebnis der Angelegenheit festgesetzt. Für jeden Anwalt legt KLEYR GRASSO einen Stundensatz fest, der seiner individuellen Erfahrung entspricht. Diese Stundensätze sind ohne Mehrwertsteuer und unterliegen regelmäßigen Überprüfungen. Durch die Beauftragung von KLEYR GRASSO erkennt der Mandant ausdrücklich an, die Stundensätze zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
       
    2. Die Honorare basieren auf der Zeit, die die Anwälte von KLEYR GRASSO auf der Akte verbracht haben und es können zusätzliche Kosten anfallen für den Fall, dass die Arbeit besonders komplex oder bedeutend ist oder dass das Ergebnis besonders zufriedenstellend ist.

Der Mandant akzeptiert, dass es KLEYR GRASSO erlaubt ist, im Falle von erfolgreichen Resultaten bei Gerichtsverfahren oder außergerichtlichen Vergleichen (hauptsächlich in Rechtsstreitigkeiten) zusätzlich zu den Honoraren noch eine angemessene, dem Arbeitsaufwand entsprechende Erfolgsprämie zu berechnen.

    1. Solange dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde, ist die Kostenschätzung lediglich ein Richtwert und kann nicht als Festangebot ausgelegt werden.
       
    2. Die folgenden Kosten werden dem Honorar zugefügt:
      • Mehrwertsteuer (sofern anwendbar);
      • Aufwendungen;
      • Auslagen.
         
    3. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass jedem Partner, Counsel und Senior Associate, der im Zusammenhang mit dem Mandat ins Ausland reisen muss, Erste-Klasse Zugtickets, Business-Class Flugtickets und – im Falle von Übernachtungen – Fünf-Sterne Hotels zustehen.

7. Zahlungsmodalitäten

 

    1. Zwischenabrechnungen werden prinzipiell monatlich oder mindestens vierteljährlich an den Mandanten übermittelt. Eine Endabrechnung wird dem Mandanten nach Beendigung der Dienstleistungen zugestellt.
       
    2. Die Rechnungen sind auf eines der in der Rechnung aufgeführten Konten von KLEYR GRASSO zahlbar. Die Rechnungen sind in Euro und ohne Abzüge, Transfergebühren oder sonstige Kosten oder Abschläge innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Ausstellung der Rechnung zu begleichen.
    1. Ab dem Zeitpunkt der ersten Zahlungsaufforderung werden Zinsen in Höhe von fünf Prozent (5%) auf den Rechnungsbetrag fällig.
       
    2. Der Mandant stimmt zu, dass KLEYR GRASSO nach eigenem Ermessen eine oder mehrere Vorauszahlungen fordern kann und dies sowohl zu Beginn des Mandats als auch während des Mandats. Sollte der Mandant mit der Zahlung einer Vorauszahlung oder Rechnung in Verzug geraten, so ist KLEYR GRASSO, nach Mitteilung an den Mandanten, dazu berechtigt, die Arbeit für den Mandanten einzustellen oder zu beenden. Der Mandant erklärt ausdrücklich, dass KLEYR GRASSO unter keinen Umständen für Schaden oder erlittene Verluste des Mandanten, die er aufgrund der Einstellung oder Beendigung der Arbeit erleidet, haftbar oder verantwortlich gemacht werden kann.
       
    3. Der Mandant ist für die Begleichung der Rechnungen verantwortlich, es sei denn, dass KLEYR GRASSO und der Mandant schriftlich etwas Anderes vereinbart haben. Für den Fall, dass der Mandant KLEYR GRASSO anweist, die Rechnungen an eine andere Person oder andere juristische Person, welche zur Gesellschaftsgruppe des Mandanten gehört, auszustellen, geht KLEYR GRASSO davon aus, dass die entsprechenden Honorare dem eigentlichen Empfänger der Dienstleistungen zurück verrechnet werden.
       
    4. Der Mandant willigt ein, dass KLEYR GRASSO nach Ausstellung der Rechnung dazu befugt ist, den ausstehenden Rechnungsbetrag von Geldern, die KLEYR GRASSO für den Mandanten verwahrt oder in Zukunft verwahren wird, abzuziehen.

 

8. Haftungsbeschränkung

 

    1. Jede Haftung von KLEYR GRASSO gegenüber dem Mandanten im Zusammenhang mit dem Mandat oder den Dienstleistungen stehend ist auf den fünffachen Betrag der tatsächlich an den Mandanten bezüglich des konkreten Mandats in Rechnung gestellten Honorare begrenzt.
       
    2. Der Mandant wird KLEYR GRASSO und seine jeweiligen Anwälte, Vertreter, Angestellten und Mitarbeiter gegenüber jeder Haftung, Schaden, Verlust, Abwicklungskosten, Unkosten (einschließlich angemessenen Anwaltsgebühren und Untersuchungskosten) entschädigen und schadlos halten, welche KLEYR GRASSO durch Forderungen, Klagen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren oder durch Dritte im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland im Zusammenhang mit den Dienstleistungen geltend gemachten oder behaupteten Untersuchungen oder Verfahren entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.
       
    3. In Übereinstimmung mit Artikel 2276 des Luxemburger Zivilgesetzbuches (Code Civil) wird KLEYR GRASSO von jeder Haftung, egal welcher Natur, im Zusammenhang mit dem Mandat oder den Erbringungen von Dienstleistungen nach Ablauf von fünf (5) Jahren nach Abschluss der Dienstleistungen oder der Beendigung des Mandats frei und entbunden, wobei die Verjährungsfrist ab dem Tag des zuerst eintretenden Ereignisses anläuft.

 

9. Beendigung des Mandats

 

    1. Der Mandant kann das Mandat beenden, indem er eine schriftliche Kündigungsmitteilung an die oder den für das Mandat verantwortlichen Partner von KLEYR GRASSO (wie im Mandatierungsschreiben angegeben) übermittelt. Mit Erhalt einer solchen schriftlichen Kündigungsmitteilung entfallen die Verpflichtungen von KLEYR GRASSO in Zusammenhang mit dem Mandat unverzüglich. Ungeachtet des Vorstehenden muss der Mandant KLEYR GRASSO alle bis zum Zeitpunkt des Erhalts der Kündigungsmitteilung anfallenden Honorare, Ausgaben

und Aufwendungen anteilig entrichten. Für den Fall, dass die Honorare pauschalisiert wurden, muss der Mandant das vereinbarte Honorar anteilig an KLEYR GRASSO zahlen.

    1. KLEYR GRASSO kann das Mandat durch Kündigungsmitteilung per E-Mail, Fax, Einschreiben oder in sonstiger schriftlicher Form an den Mandanten beenden. KLEYR GRASSO kann das Mandat unter anderem und ohne dass dies irgendeine Haftung seitens KLEYR GRASSO auslöst, beenden, falls der Mandant gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Das Recht zur Beendigung des Mandats beeinträchtigt nicht das Recht KLEYR GRASSOs, dem Mandanten anteilig die angefallenen Honorare, Ausgaben und Aufwendungen, welche bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsmitteilung fällig wurden, in Rechnung zu stellen.

 

10. Verpflichtung Dritter

 

    1. KLEYR GRASSO kann Dritte beauftragen, die nicht zu KLEYR GRASSO gehören, um bestimmte Leistungen im Rahmen der Dienstleistungen zu erbringen. Die Verträge, die hierzu zwischen KLEYR GRASSO und den Dritten abgeschlossen werden, können auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Dritten abgeschlossen werden. In solchen Fällen kann KLEYR GRASSO dem Mandanten keine besseren Geschäftsbedingungen im Hinblick auf die von den Dritten zu erbringenden Leistungen anbieten, als KLEYR GRASSO durch die Dritten entsprechend angeboten werden.
       
    2. KLEYR GRASSO wird, sofern möglich, den Mandanten vorab hinzuziehen, bevor Dritte beauftragt werden und hat in jedem Fall die erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl des Dritten zu beachten. KLEYR GRASSO übernimmt unter keinen Umständen die Haftung für die Handlungen oder das Unterlassen von Dritten oder für irgendwelche Verluste, Haftung, Kosten oder Ausgaben, die den Mandanten aufgrund von Verzug oder Fahrlässigkeit, welche von einem Dritten verursacht wurden, treffen. Der Mandant bevollmächtigt KLEYR GRASSO dazu, im Namen und auf Rechnung des Mandanten Haftungsbeschränkungen von Dritten zu akzeptieren.
       
    3. Der Mandant wird KLEYR GRASSO bezüglich jeder Haftung und allen Schäden, Verlusten oder Abwicklungs- oder Unkosten (einschließlich angemessenen Anwaltsgebühren und Rechtskosten) gegenüber Dritten, welche aufgrund oder durch eine Forderung oder eines Anspruchs, den ein gemäß dieser Klausel 10 durch KLEYR GRASSO beauftragter Dritter gegen KLEYR GRASSO haben könnte, entschädigen und freistellen.

 

11. Berufsgeheimnis

 

    1. KLEYR GRASSO unterliegt nach dem Luxemburger Recht strengen Regelungen über das Berufsgeheimnis und wird dementsprechend alle Informationen zum Geschäft und zu den Angelegenheiten des Mandanten vertraulich behandeln, außer in den Fällen in denen (i) KLEYR GRASSO durch Gesetz oder eine administrative oder gerichtliche Untersuchungsbehörde zur Offenlegung verpflichtet ist oder (ii) die Offenlegung durch den Mandanten autorisiert ist. Die Informationen bezüglich der wirtschaftlich Endbegünstigten, zu deren Beschaffung KLEYR GRASSO gemäß Klausel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Umständen verpflichtet ist, unterliegen der selben Regelung.
       
    2. Unbeschadet der Bestimmungen der Klausel 11.1 akzeptiert und erkennt der Mandant an, dass KLEYR GRASSO den Namen des Mandanten und eine kurze Beschreibung der an den Mandanten erbrachten Dienstleistungen an eine begrenzte Zahl von Journalisten internationaler Anwaltsführer (etwa Chambers oder Legal 500), an die KLEYR GRASSO Informationen zum

Zwecke der Evaluierung von KLEYR GRASSO‘s Position am Markt in Luxemburg gibt, weiterleitet.

 

12. Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus

 

    1. KLEYR GRASSO unterliegt den Luxemburger Rechtsvorschriften über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ist als solches gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Arbeit auf transaktionellen Akten (wie durch die Anti-Geldwäsche Vorschriften definiert) seine Mandanten, deren Identität, Geschäftstätigkeit und Ursprung der finanziellen Mittel des Mandanten – und zwar unabhängig davon, ob diese die Bankkonten von KLEYR GRASSO durchlaufen oder nicht – zu identifizieren und ausreichende Kenntnis über diese zu erhalten. Der Mandant verpflichtet sich gegenüber KLEYR GRASSO formell, bedingungslos und unwiderruflich dazu, unverzüglich sämtliche, gemäß der Luxemburger Rechtsvorschriften über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlichen Informationen, Unterlagen oder Erklärungen zur Verfügung zu stellen oder abzugeben (insbesondere, aber nicht begrenzt auf, die Anfragen von KLEYR GRASSO unter der Know Your Customer (KYC) Prozedur).
       
    2. In Übereinstimmung mit dem geänderten Gesetz vom 12. November 2004 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und dem Rundschreiben Nr. 001/2021-2022 der Anwaltskammer Luxemburg ist KLEYR GRASSO berechtigt, einen externen Dienstleister zur Erfüllung aller oder eines Teils der ihr obliegenden aufsichtsrechtlichen Pflichten im Rahmen der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung in Anspruch zu nehmen. Alle Kosten im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme trägt der Mandant.
       
    3. Gemäß den Luxemburger Rechtsvorschriften ist KLEYR GRASSO dazu verpflichtet, alle verdächtigen Aktivitäten, bei denen KLEYR GRASSO weiß oder vermutet, dass Geld oder Eigentum in Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen oder stehen können, anzuzeigen. Für den Fall, dass KLEYR GRASSO einen solchen Verdacht hat, geht die Verpflichtung, dies an die Behörden zu berichten, jeder anderen Verpflichtung, darunter auch der des Berufsgeheimnisses, vor und hebt jede Geheimhaltungspflicht auf.
       
    4. KLEYR GRASSO kann nicht für den Schaden oder Verlust haftbar gemacht werden, den der Mandant dadurch erleidet, dass KLEYR GRASSO seine gesetzliche Verpflichtung (einschließlich der Offenlegungspflicht) zur Kooperation mit den Behörden wahrnimmt.



13. DAC 6

    1. Das Gesetz vom 25. März 2020 über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen („DAC 6-Gesetz“), das die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 umsetzt, soll es den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglichen, Informationen über potenziell aggressive Steuerplanungssysteme zu erhalten, um gegen schädliche Steuerpraktiken vorgehen zu können.

Sobald ein KLEYR GRASSO anvertrautes Mandat oder eine KLEYR GRASSO anvertraute Akte voraussichtlich auf einer grenzüberschreitenden Vereinbarung im Sinne des DAC 6-Gesetzes beruht oder eine solche darstellt, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber KLEYR GRASSO formell, bedingungslos und unwiderruflich, alle Informationen, Erklärungen und alle Dokumente im Zusammenhang mit dieser grenzüberschreitenden Gestaltung unverzüglich mitzuteilen und zu übermitteln, damit KLEYR GRASSO seinen Verpflichtungen aus dem DAC 6-Gesetz nachkommen kann. Für den Fall, dass diese Informationen, Erklärungen und Dokumente nicht bereitgestellt werden, erklärt sich der Mandant damit einverstanden, KLEYR GRASSO von

jeglicher Haftung, Schäden, Verlusten, Transaktionskosten und Ausgaben (einschließlich Anwalts- und Justizkosten), die aus diesem Verstoß resultieren, freizustellen und schadlos zu halten.

    1. Um feststellen zu können, ob das KLEYR GRASSO anvertraute Mandat oder die KLEYR GRASSO anvertraute Akte in den Anwendungsbereich des DAC 6-Gesetzes fällt und möglicherweise zur Durchführung von Meldeverfahren verpflichtet ist, ist KLEYR GRASSO berechtigt, sich bei seiner Bewertungsarbeit von einem externen Steuerexperten auf Kosten des Mandanten unterstützen zu lassen.
       
    2. KLEYR GRASSO übernimmt keine Haftung für Schäden und/oder Verluste, die dem Mandant aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Behörden (einschließlich seiner Meldepflicht) KLEYR GRASSOs gemäß dem DAC 6-Gesetz entstehen.

 

14. Aufbewahrung der Akten

 

    1. KLEYR GRASSO wird die Dokumentation für einen maximalen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung der Dienstleistung oder des Mandats aufbewahren, wobei die Verjährungsfrist ab dem Tag des zuerst eintretenden Ereignisses beginnt. Im Anschluss an diesen Zeitraum und ohne weitere schriftliche Anfrage des Mandanten zur Übermittlung der Dokumentation, ist KLEYR GRASSO in Übereinstimmung mit Artikel 2276 des Luxemburger Zivilgesetzbuches (Code Civil) dazu befugt, die Dokumentation zu vernichten und KLEYR GRASSO wird von jeder Haftung bezüglich der Vernichtung der Dokumentation freigestellt.
       
    2. KLEYR GRASSO steht im Hinblick auf die gesamte Dokumentation ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden und fälligen Summen durch den Mandanten an KLEYR GRASSO zu.

 

15. Arbeitsprodukte und Arbeitsunterlagen

 

    1. Arbeitsunterlagen, die als Basis und Unterstützung für die Dienstleistungen erstellt wurden, bleiben im alleinigen und ausschließlichen Eigentum von KLEYR GRASSO. Die Arbeitsunterlagen sind nicht zur Offenlegung, egal auf welche Art und Weise (einschließlich, aber nicht begrenzt, auf sogenannte „discovery proceedings“), an den Mandanten und/oder Dritte und/oder Gerichte, bestimmt, es sei denn, KLEYR GRASSO entscheidet nach eigenem Ermessen, diese zur eigenen Verteidigung offenzulegen. Der Mandant kann keinerlei Rechte bezüglich der Arbeitsunterlagen geltend machen. KLEYR GRASSO ist der alleinige Eigentümer geistiger Eigentumsrechte an den Arbeitsunterlagen, die in Zusammenhang mit den Dienstleistungen erstellt wurden.
       
    2. Mit Ausnahme von Arbeitsprodukten, die in Zusammenhang mit einer offiziellen Einreichung in Verwaltungs- oder Gerichtsprozessen jeder Art erstellt werden, dienen die Arbeitsprodukte, die dem Mandanten gegenüber offengelegt werden, nur dessen eigenem Vorteil und sind nur für die interne Nutzung durch den Mandanten bestimmt und der Mandant darf ein Arbeitsprodukt (oder Teile und/oder Auszüge davon) nicht extern offenlegen oder darauf in anderen offiziellen Dokumenten oder irgendeiner Kommunikation mit Dritten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung durch KLEYR GRASSO Bezug nehmen. Das Arbeitsprodukt darf ohne die schriftliche vorherige Zustimmung durch KLEYR GRASSO (die vollständig im Ermessen von KLEYR GRASSO liegt) nicht vom Mandanten für andere Zwecke benutzt werden und darf nicht von Dritten benutzt, an Dritte veröffentlicht oder kommuniziert oder bei Dritten eingereicht

werden. KLEYR GRASSO übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung gegenüber Dritten, welche Kopien des Arbeitsprodukts erhalten.

 

16. Datenverarbeitung

 

    1. Der Mandant akzeptiert, dass KLEYR GRASSO die persönlichen Daten des Mandanten verarbeitet. Diese Verarbeitung ist zur Erbringung der Dienstleistung durch KLEYR GRASSO und zur Einhaltung rechtlicher und/oder regulatorischer Verpflichtungen erforderlich. KLEYR GRASSO wird den Luxemburger Datenschutzrechten und anderen Gesetzen über Datenschutz nachkommen. KLEYR GRASSO wird diese Daten des Mandanten nicht an Dritte übermitteln, es sei denn, dies ist durch Gesetz vorgeschrieben oder durch den Mandanten genehmigt. Alle personenbezogenen Daten werden spätestens zehn (10) Jahre nach dem Ende der Dienstleistungen von KLEYR GRASSO oder dem Ablauf des Mandats vernichtet.
       
    2. KLEYR GRASSO handelt in Übereinstimmung mit (i) der EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) und (ii) sofern anwendbar, der Luxemburger Gesetze zum Datenschutz und zur Privatsphäre.
       
    3. Für den Fall, dass KLEYR GRASSO Daten als sogenannter Datenverantwortlicher verarbeitet (also in den Fällen, in denen KLEYR GRASSO den Zweck der Datenverarbeitung selbst definiert und nicht im Namen und auf Rechnung eines anderen Datenverantwortlichen handelt) werden die persönlichen Daten des Mandaten in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien (wie auf der Internetseite von KLEYR GRASSO unter www.kleyrgrasso.com (Abschnitt „Privacy“) veröffentlicht), die der Mandant ausdrücklich akzeptiert, verarbeitet.
       
    4. Falls KLEYR GRASSO Daten als sogenannter Datenverarbeiter verarbeitet, werden die persönlichen Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen einer separaten Vereinbarung, die zwischen KLEYR GRASSO und dem Datenverantwortlichen abgeschlossen wird, verarbeitet.

 

17. Ausschluss jeglichen stillschweigenden Verzichts

 

Um wirksam zu sein, muss ein Verzicht von KLEYR GRASSO und/oder dem Mandanten auf ein Recht oder eine Verpflichtung gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich und durch einen Vertreter der verzichtenden Partei (für KLEYR GRASSO entweder der Managing Partner oder der Partner, welcher das Mandat betreut (wie im Mandatierungsschreiben aufgeführt)) erklärt werden.

Weder (i) das Unterlassen seitens KLEYR GRASSO, auf ein Bestehen der Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestehen oder (ii) das Fehlen der Umsetzung einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder (iii) die Nicht-Geltendmachung eines Rechts oder Rechtsmittels aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigen die Rechte KLEYR GRASSOs in irgendeiner Weise oder können als Verzicht seitens KLEYR GRASSOs gewertet werden.

 

18. Trennbarkeit

 

Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen eine Bestimmung zwingenden Rechts oder der öffentlichen Ordnung oder einer Rechtsordnung verstoßen, so wird

hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Der Mandant akzeptiert, dass in einem solchen Fall, vorbehaltlich einer durch KLEYR GRASSO übersandten schriftlichen Mitteilung per E-Mail oder auf sonstige Weise, diese Klausel automatisch durch eine gültige Klausel ersetzt wird, welche den Charakter der vertraglichen Beziehung erhält und dem eigentlichen Sinn der ursprünglichen Klausel entspricht.

 

19. Überschriften

 

Die Überschriften in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind lediglich zu Zwecken der Übersichtlichkeit eingefügt und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

20. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

 

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Mandat, sowie alle sich daraus ergebenden nicht-vertraglichen Rechte und Pflichten unterliegen dem Rechte des Großherzogtums Luxemburg, unter Ausschluss jedoch der Bestimmungen des Luxemburger Internationalen Privatrechts.
       
    2. Die Gerichte von Luxemburg-Stadt (Großherzogtum Luxemburg) sind ausschließlich zuständig für sämtliche Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Mandat (einschließlich aller Streitigkeiten über Existenz, Wirksamkeit oder Auflösung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mandats sowie der nichtvertraglichen Verpflichtungen in Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Mandat).